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Ausländerwahlrecht

Berlin adn) - Der Bielefelder Initiativkreis „Wahlrecht für Ausländer“ hat allen Volkskammerfraktionen sowie der Ausländerbeauftragten der Regierung, Staatssekretärin Almuth Berger, eine Petition überbracht. Darin fragen die Unterzeichner, was aus dem kommunalen Wahlrecht der DDR für Ausländer nach der Vereinigung werde. Da ein entsprechender Passus im Staatsvertrag nicht vorgesehen sei, befürchteten die Betroffenen, daß eine Ausweitung der fortschrittlichen Wahlpraxis, wie sie in Skandinavien und den Niederlanden gang und gäbe seien, im künftigen Deutschland keine Anwendung findet. Nach den Einsprüchen von CDU-Abgeordneten gegen das kommunale Ausländerwahlrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein sei abzusehen, daß eine negative Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Wahlrecht für Ausländer in den ostdeutschen Kommunen kippen werde.

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