piwik no script img

Was gilt als „humanitäre Hilfe“? Streit um UNO-Resolution

Berlin (taz) - Eine kleine Passage in der am 6. August vom UNO-Sicherheitsrat verabschiedeten Resolution 661 sorgt für Aufregung: Lebensmittel dürfen an den Irak geliefert werden, wenn es „aus humanitären Erwägungen“ für angebracht gehalten wird. Die Frage, wann „humanitäre Erwägungen“ angebracht sind, bietet nun Stoff für endlose diplomatische Erörterungen. Mehrere Staaten, darunter China, Indien, Algerien, Kuba, der Jemen und Jugoslawien, haben ihre Bereitschaft zu Lebensmittellieferungen an den Irak erklärt. Auch Iran soll einigen Spekulationen zufolge darüber nachdenken. Die USA, Frankreich und Großbritannien - die den Großteil der um den Golf versammelten Militärstreitmacht stellen - halten solche Lieferungen jedoch prinzipiell für unzulässig. US-Diplomaten beharren darauf, daß kein Land eingenmächtig entscheiden könne, was aus „humanitärer Erwägung“ angebracht sei und verweisen auf die UNO: Nach der Verabschiedung von Resolution 661 richtete der Sicherheitsrat ein Sanktionskomitee ein, um die Einhaltung der Resolution zu überwachen. Dieses Komitee beauftragte UN -Generalsekretär Perez de Cuellar vergangenen Donnerstag, die Lebensmittellage in Irak und Kuwait zu prüfen. Da das Ergebnis noch ausstehe, sei eine Entscheidung über die Zulässigkeit von Lebensmittellieferungen noch nicht möglich, heißt es in Washington.

Die Frage wird komplizierter, wenn - wie im Falle von Indien - Lieferungen den eigenen, in der Region festsitzenden Staatsbürgern zugute kommen sollen. In einem solchen Fall plädieren die USA für eine Verteilung durch internationale Hilfsorganisationen, um sicherzustellen, daß sie nicht in irakische Hände gelangen. Die UNO sagt zu diesem Problem nichts. Faktisch liegt die Interpretation von Resolution 661 bei den USA, seit mit Verabschiedung von Resolution 665 am 26. August eine Seeblockade gegen den Irak beschlossen wurde. In dieser Resolution werden „diejenigen Staaten, die Marineeinheiten in der Region stationieren“ mit der „strikten Durchsetzung der Bestimmungen von Resolution 661“ beauftragt. Dies macht es den USA möglich, ihre Meinung über die Angemessenheit „humanitärer Erwägungen“ auch militärisch durchzusetzen.

D.J.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen