: Sonderrecht für Europa Carton
■ Bürgschaft soll heute zweifelhafte Rechtsauffasung des Senates absegnen
Wenn der Senat strittige Punkte beschließen will, wartet er, bis einer der Streithähne auf Dienstreise ist. Dieser Verdacht drängt sich bei der Beschlußfassung in Sachen Europa Carton auf. Denn als der Senat die zwischen Bau- und Umweltressort auf der einen und Wirtschaftsressort auf der anderen Seite heftig umstrittene Firmenumsiedlung beschloß, befand sich Bausenator Konrad Kunick gerade auf einer seit längerem bekannte Dienstreise in den USA.
So konnte er dem Senat nicht noch einmal verdeutlichen, daß die Verlegung der Kartonagefabrik gegen den rechtsgültigen Flächennutzungsplan von 1983 verstößt. Denn ein Teil des 34.000 Quadratmeter großen Geländes, auf dem Europa Carton künftig produzieren will (s. taz vom 6.9.) ist als Grünfläche ausgewiesen. Lediglich in einem alten Bebauungsplan wird das Gebiet noch als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Doch die Kritiker des Grundstücksgeschäftes argumentieren nicht nur formal. Sie wollen auch ein kleines Wäldchen retten, das von Bedeutung für die örtliche Ökologie ist. Die Eingriffsregelung nach dem Naturschutzgesetz, die mindestens Ausgleichsmaßnahmen fordert, wurde nicht beachtet. Und auch, daß das Grüngebiet eines der letzten Spielmöglichkeiten für Kinder aus einer Reihenhaussiedlung bietet, spielte bei dem Senatsbeschluß keine Rolle. Keine Rolle spielten auch Alternativplanungen, die von der Firma lediglich verlangt hätten, statt eines flächenfressenden Parkplatzes eine Parkpalette anzulegen. Die Bürgerschaft wird sich heute mit dem strittigen Grundstücksverkauf befassen. hbk
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