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Parken mit Folgen

■ Über die Schwierigkeiten einer Berlinerin, zuviel bezahlte Gebühren zurückerstattet zu bekommen

West-Berlin. Es war einmal nach einem Saunabesuch. Um ihr in einer Garage abgestelltes Auto auslösen zu können, steckte die erholte Fahrerin das Parkkärtchen in den Automaten — und wurde gleich vom Ärger des Alltags wieder eingeholt. Der eiserne Kassierer berechnete statt der Ermäßigung für die Saunabesucherin den normalen Preis. Differenz: vier Mark. Der Mann von der Aufsicht war zwar guten Willens, konnte aber nichts machen. Die Geprellte wandte sich an die Parkgaragengesellschaft, die ihr versprach, das Geld beim Pförtner der Garage für sie zu hinterlegen. Als sie dort ankam, war das Geld nicht da und die Geduld zu Ende. Sie startete einen einseitigen Briefwechsel und berechnete der Firma nicht nur die vier Mark, sondern auch Telefonate, Porto und die BVG-Fahrt zur Garage. Darauf und auch auf die Androhung gerichtlicher Schritte reagierte die Firma nicht. Auf dem Zettel, mit dem sich die Gesellschaft für mögliche Pannen entschuldigt, wird der Autofahrerin versichert, daß es das »Bestreben ist und bleibt«, sie »als unseren Kunden zufriedenzustellen«. Aber für mehr als diese Kopie reichte es wohl nicht. Kommentar eines Mitarbeiters der Firma gegenüber der taz: »Das ist absoluter Schwachsinn, was die Frau hier mit uns versucht.« Ein solch unsachlich formuliertes Anliegen sei nicht das Porto für die Antwort wert. chrib

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