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Unterm Strich

Das Landgericht Linz hat per einstweiliger Verfügung dem „Theater Phönix“ in Linz die für Donnerstag abend geplante Premiere des Thomas Bernhard-Stückes „Die Berühmten“ wenige Stunden vor der Aufführung untersagt. Damit entsprach das Gericht einem Antrag des Frankfurter Suhrkamp Verlages. Die Avantgarde-Bühne hatte sich über das von Bernhard testamentarisch verfügte Aufführungsverbot für seine Stücke in Österreich hinwegsetzen und „Die Berühmten“ in einer selbstbearbeiteten Fassung spielen wollen. Das Theater hatte sein bewußtes Ignorieren des Letzten Willens von Bernhard damit begründet, daß es ein „untragbarer Zustand“ sei, daß Werke eines hervorragenden Literaten aus den österreichischen Theatern verbannt würden. Bernhards Nachlaßverwalter, sein Halbbruder Dr. Peter Fabjan, hatte den Plan als „bodenlose Frechheit“ bezeichnet. Bernhard, der am 12. Februar 1989 gestorben war, hatte testamentarisch aus Protest gegen von ihm empfundene Mißstände in Österreich die Aufführung seiner Werke in seinem Heimatland für 70 Jahre untersagt.

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