: Warschauer Pakt ade
■ NVA aus östlichem Verteidigungsbündnis heraus Eppelmann und Luschew unterzeichneten Protokoll
Berlin (adn/taz) — Die Nationale Volksarmee ist nicht mehr im Warschauer Pakt integriert. Bei dem Unterschriftenzeremoniell setzten am Montag der Minister für Abrüstung und Verteidigung, Rainer Eppelmann, und der Oberkommandierende der Vereinten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages, Armeegeneral Pjotr Luschew, in Berlin ein sechs Artikel umfassendes Protokoll in Kraft.
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Vereinigung beider deutscher Staaten und der Beendigung des Wirkens der DDR im Rahmen des Warschauer Vertrages, heißt es darin, werde die NVA von allen eingegangenen Verpflichtungen und Vereinbarungen mit dem Warschauer Vertrag entbunden. So würden keine Stäbe, Truppen und Flottenkräfte mehr für die Vereinten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten bereitgestellt. Die Erfüllung von Aufgaben "im Rahmen des gemeinsamen diensthabenden Systems durch Truppen der NVA" werde beendet, die Tätigkeit von Angehörigen der NVA in Führungsorganen und Einrichtungen der vereinten Streitkräfte eingestellt. Gleichzeitig beende der "Apparat der Vertretung des Oberkommandierenden seine Tätigkeit in der NVA", wird im Protokolldeutsch schlicht festgestellt. Zur Gewährleistung militärischer Sicherheitsinteressen des Warschauer Vertrages wird Technik an die UdSSR übergeben. Dabei wird entsprechend einem Regierungsabkommen zwischen der DDR und der UdSSR zum „Übergabemodus von Chiffriertechnik sowjetischer Produktion“ (die die DDR von der UdSSR erworben hat) sowie einem Protokoll zur Übergabe von Spezialausrüstung an die UdSSR verfahren, wurde ohne nähere Erläuterung weiter mitgeteilt.
Alle Dokumente, so legt das Protokoll fest, die die NVA von Führungsorganen des Warschauer Vertrages erhalten hat, "werden an die entsprechenden Organe zurückgegeben" oder in eigener Zuständigkeit vernichtet. Der Inhalt werde dritten Ländern nicht zugänglich gemacht und ihnen offengelegt.
Abschließend vereinbarten beide Seiten, daß die DDR mit dem Beitritt zur Bundesrepublik alle Zahlungen an das Vereinte Oberkommando einstellt. Die Führungsorgane der NVA und der Militärorgane des Warschauer Vertrages erheben im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten, die sich mit der Mitgliedschaft der DDR ergeben, gegeneinander keine Ansprüche und Forderungen mehr, einschließlich finanzielle. Von diesen Festlegungen würden Verpflichtungen, die sich aus zweiseitigen Verträgen der NVA mit anderen Armeen des Warschauer Vertrages ergeben, nicht berührt, so der unterzeichnete Text.
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