■ UMWELTSÜNDER: 2.000 bis 3.000 DM für zerstörten Baum
Berlin (adn) — Ab 4. Oktober werden Natur- und Umweltsünder zur Kasse gebeten. Wer dann fahrlässig oder gar mutwillig einen Baum beschädigt, sein Auto auf einer Rasenfläche parkt, in seinem Kleingarten Laub verbrennt oder andersartig der Umwelt schadet, macht sich strafbar und muß mit einer Geldstrafe rechnen. In der DDR gab es für derartige Vergehen keinerlei rechtliche Regelungen; Zerstörungen dafür allerdings reichlich. Für einen PKW-Fahrer, der versehentlich eine Baumrinde beschädigt, liegt die Summe unter 1.000 DM. Mindestens 200 DM hat derjenige zu blechen, der in seinem Kleingarten beispielsweise Laub verbrennt. Dies könne er kompostieren, aber auch von der Stadtreinigung, natürlich gegen Bezahlung, abholen lassen. In der Bundesrepublik und so auch in West-Berlin sei dies längst gang und gäbe.
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