: Das Zittern geht weiter
■ Teilsieg für die rot-grünen Frauenpolitikerinnen: Das Landes-Antidiskriminierungsgesetz passierte den Hauptausschuß, heute beschließt das Abgeordnetenhaus/ Aber eine dritte Lesung droht
Berlin. Die Frauenpolitikerinnen von SPD und AL atmeten spürbar auf: das Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) passierte gestern den Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses. Entgegen den Flurparolen, die SPD würde das Gesetz nicht »durchpeitschen« und sich CDU-Anträgen auf weitere inhaltliche Anhörungen nicht verschließen, gaben die SPD-Mannen dann doch grünes Licht. »Das ist ein weiterer kleiner Teilsieg«, freute sich die frauenpolitische Sprecherin der AL- Fraktion, Lydia Hohenberger. Denn damit wurde die letzte Hürde für die Verabschiedung des Quotierungsgesetzes auf der heutigen Abgeordnetenhaussitzung aus dem Wege geräumt. Aber dennoch ist die Zitterpartie für das frauenpolitische Herzstück der SPD/AL-Koalition noch nicht zu Ende. Denn voraussichtlich wird Jürgen Wohlrabe (CDU), Präsident des Abgeordnetenhauses, eine dritte Lesung beantragen. Dies ist möglich, wenn bei einem Landesgesetz verfassungsrechtliche Fragen berührt werden, und wie die CDU gestern deutlich machte, wird sie sich diese Möglichkeit zur weiteren Verzögerung und möglichen Blockade nicht nehmen lassen.
Aber auch Ausschußvorsitzender Ditmar Staffelt (SPD) erklärte mehrfach, die CDU solle ihre »Bedenken« nicht im Hauptausschuß, sondern gegenüber dem Präsidenten geltend machen. Wenn es zur dritten Lesung kommt, wird diese mit Sicherheit in der Zeit nach dem 3. Oktober liegen, und das LADG in rechtlich unübersichtliches Vereinigungs-Neuland fallen. Bisher sah der Fahrplan nämlich vor, das LADG nach seiner Verabschiedung auf der heutigen Sondersitzung zusammen mit einer ganzen Reihe weiterer Gesetze zu einem Paket zu schnüren, das in dem »Zweiten Mantelgesetz« von der Ostberliner Stadtverordnetenversammlung en bloque übernommen wird. Nach dem 3. Oktober aber gilt theoretisch für alle gesetzlichen Vorhaben die sogenannte Parallelgesetzgebung. Dann müssen beide Stadtparlamente zustimmen. Wird die dritte Lesung also nur mit den Stimmen der Ost-Abgeordneten vonstatten gehen und das LADG möglicherweise an den veränderten Mehrheitsverhältnissen scheitern? Oder kann das LADG trotz dritter Lesung noch in das »Mantelgesetz« aufgenommen werden, wie Frauensenatorin Anne Klein hofft?
Nur eines schien gestern sicher: Wenn das LADG, das eine 50-Prozent-Quote für Frauen im öffentlichen Dienst vorsieht und auch die Auftragsvergabe und Subventionen für die Privatwirtschaft von Frauenförderung abhängig macht, nicht jetzt auf die Schiene gesetzt wird — bleibt es voraussichtlich für die nächsten Jahre liegen. Lu
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