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Verfolgte Kurdin trotz gestelltem Asylantrag ausgewiesen

Frankfurt (taz) — Am Dienstag morgen entschied die Ausländerbehörde in Offenbach über das Schicksal der Kurdin Serap S. Die Frau wurde um 9.20 Uhr aus dem Frankfurter Abschiebegefängnis heraus ins Flugzeug gesetzt und in die Türkei abgeschoben. Der Rechtsanwalt der Frau, Roland Kern, erhob gestern schwere Vorwürfe gegen das Amt. Die zuständige Sachbearbeiterin, Kulig, habe auf den bereits am Vortag gestellten Asylantrag nicht reagiert und das Verfahren einfach weitergeführt. Nachfragen am Morgen vor der Abschiebung hatte sie damit beantwortet, daß der Antrag nicht auffindbar sei. Erst als er ihr um 10.30 Uhr endlich vorlag, teilte sie dem Anwalt mit, daß die Abschiebung bereits eine Stunde vorher erfolgt sei. Kern fordert nun vom zuständigen Landrat die Aufhebung der Ausweisungsverfügung und „die Wiedergutmachung des meiner Mandantin zugefügten Unrechts“. Er verlangt die Wiedereinreise auf Kosten das Landes Hessen. Der Frau drohe in der Türkei politische Verfolgung, da ihr Dorf in der östlichen Türkei inzwischen mehrfach von Regierungstruppen überfallen worden sei. Fast ihre ganze Familie ist inzwischen geflohen und hat in mehreren europäischen Ländern Asyl gefunden. Serap S., die zu ihrer eigenen Überraschung bei der Einreise nicht festgenommen wurde, fand vorerst bei Freunden in der Türkei Unterschlupf. hei

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