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Baden-Württemberg

■ Brief an den Petitionsausschuß

Im Namen aller Unterzeichnenden wird zum Tag der „Wiedervereinigung beider deutschen Staaten am 3.10.90“ folgender Petitionsantrag gestellt:

1.Alle Personen, die bis zum Tage der deutschen Einheit rechtskräftig zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt wurden, sind grundsätzlich nach zehnjähriger Haftverbüßung zu amnestieren und auf Bewährung zu entlassen.

2.Halbiert werden müssen Haftstrafen von „allen“ Personen, die bis zum Tage der deutschen Einheit rechtskräftig von bis zu fünf Jahren verurteilt sind. Die restliche Strafe muß grundsätzlich nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt werden!

3.Für generell „alle“ Haftstrafen über fünf Jahren muß im Zuge der Amnestie ein Drittel der Strafe erlassen werden. Die restliche Strafe muß grundsätzlich nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt werden.

4.Alle Personen, die bis zum Tage der deutschen Einheit zu Haftstrafen von bis zu sechs Monaten rechtskräftig verurteilt wurden, sind ohne Ausnahme sofort aus der Haft zu entlassen beziehungsweise deren Strafantrittsbefehle sofort aufzuheben.

Die Gründe für diese Amnestie (generell) ist nicht nur das monumentale Ereignis der Wiedervereinigung von beiden deutschen Staaten, sondern vielmehr das Zeichen, das der deutsche Staat durch eine generelle Amnestie nach über 40jähriger Demokratie setzt und die daraus resultierende innere wie äußere Souveränität gegenüber den anderen Völkern der Welt beweist. Gefangene der JVA Ravensburg

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