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Schlappe für Hamburger Senat: Hafenstraßen-Prozeß geht weiter

Hamburg (taz) — In seinem Bestreben, die umkämpften Häuser in der St. Pauli Hafenstraße zu räumen, hat der Hamburger Senat eine schwere Schlappe erlitten.

Gestern beschloß die Mietkammer des Landgerichts Hamburg überraschend, wieder in die bereits abgeschlossene Beweisaufnahme einzutreten. Damit erklärte das Gericht gleichzeitig die bisherigen sechs Pachtvertragskündigungen, die von der Senatsbeauftragten „Hafenrand GmbH“ wegen angeblicher Straftaten der BewohnerInnen ausgesprochen worden waren, für eine Beendigung des Wohnprojekts als nicht ausreichend.

In dem einjährigen Verfahren ging es zum Schluß vornehmlich um drei Vorfälle aus dem Jahre 1989. Bei zwei Anlässen sollen Hafensträßler Polizisten von den Dächern aus mit Gegenständen und Steinen beworfen haben. In dem letzten Fall verhandelte das Gericht um die spektakulären Vorfälle anläßlich der Räumung einer Bauwagenburg zwischen den Häusern im Mai 1989. Auch hier wollten Polizisten aus den Häusern mit einem Steinhagel eingedeckt worden sein. Dem hatten jedoch im Prozeß damals anwesendende Journalisten, aber auch ein Polizeivideo widerprochen.

Das Gericht lehnte somit eine Pachtvertragskündigung ab. Die Zivilkammer gestand jedoch der Hafenrand GmbH ein, zwei weitere nachgeschobene Kündigungen mit gleichgelagerten Vorwürfen zu prüfen. Durch den Wiedereintritt in die Beweisaufnahme dürfte der Senat endgültig sein Ziel verfehlt haben, die für dieses Jahr angekündigte „rechtsstaatliche Räumung“ auf eine gerichtliche Basis stellen zu können. Kai von Appen

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