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Wahlgesetz präsentiert

■ Schäuble leitet Parteien Entwurf zu/ 5%-Klausel in getrennten Gebieten/ Listenverbindung nur in der DDR

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble schickte den Fraktionsvorständen der Bonner Parteien gestern einen „Formulierungvorschlag“ zur Änderung des Wahlgesetzes zu. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Wochenende die von SPD und CDU ausgemauschelte Fünfprozenthürde für das ganze Deutschland als verfassungswidrig eingestuft. Schäuble zauberte gestern seinen alten Vorschlag vom Sommer aus der Tasche: „Festlegung einer auf getrennte Gebiete (Gebiete der beiden deutschen Staaten vor dem 3.Oktober 1990) bezogenen Sperrklausel sowie Zulassung von Listenvereinigungen für Parteien und andere politische Vereinigungen mit Sitz im Gebiet der ehemaligen DDR.“ Die Frist für die Anmeldung beim Bundeswahlleiter will er von 47 auf 44 Tage verkürzen. Sie würde also erst in eineinhalb Wochen ablaufen.

Nach diesem Entwurf muß eine Partei oder Vereinigung fünf Prozent der WählerInnenstimmen in den östlichen Bundesländern erreichen, um ins gesamtdeutsche Parlament einzuziehen. Der Traum aller Sozialdemokraten, durch das Wahlgesetz die PDS draußen zu halten, ist damit geplatzt. Allerdings ist auch das Kalkül der Christsozialen in Bayern nicht aufgegangen: Listenverbindungen sollen nach dem Schäuble-Vorschlag nur für politische Vereinigungen aus der DDR möglich sein. Die von der CSU als Schwesterpartei erkorene DSU dürfte jedoch die Fünfprozenthürde alleine nicht schaffen.

Die Grünen-West müssen auf die geplante gemeinsame Liste mit dem Bündnis 90 verzichten. Nur in den fünf ostdeutschen Ländern dürfen „Die Grünen/Bündnis 90/BürgerInnenbewegungen“ antreten. Sowohl die Grünen-West als auch das Bündnis-Ost werden jedoch vorraussichtlich die Fünfprozenthürde nehmen. Auch für die PDS im Osten dürfte das kein Problem sein. Weg vom Fenster ist mit diesem Wahlgesetz die Linke Liste im Westen.

Bereits auf der konstituierenden Sitzung des gesamtdeutschen Parlaments am Donnerstag in Berlin soll die erste Lesung durchgezogen werden. Die zweite und dritte Lesung kann dann schon am Freitag in Bonn stattfinden. Die dupierte SPD schenkte sich jede Stellungnahme. Die Grünen fordern, die Hürde auf zwei oder drei Prozent zu senken. Obwohl die Regierung angeblich auf „breite Zustimmung“ Wert legt, kann sie im Ernstfall das Gesetz auch ohne Sozialdemokraten beschließen. Im Gegensatz zum Wahlvertrag mit der DDR reicht für die Änderung des Wahlgesetzes eine einfache Mehrheit im Parlament. Nicht einmal der Bundesrat muß zustimmen. Tina Stadlmayer

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