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Wahlgesetz verabschiedet

■ Gegenstimmen kamen von Grünen, PDS und CDUlern

Bonn (taz) — Mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der Grünen und der PDS, verabschiedete der Bundestag gestern ein neues Wahlgesetz für die Wahl am 2. Dezember. Außerdem wurde der sogenannte Zwei- plus-vier-Vertrag über die äußeren Aspekte der deutschen Vereinigung vom Parlament ratifiziert. Nach der Ablehnung des ursprünglich geplanten Wahlgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht gilt jetzt: Die Fünfprozentklausel wird auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik getrennt angewandt. Listenverbindungen sind nur in den fünf östlichen Bundesländern zugelassen. Wenn eine Partei in einem der beiden Wahlgebiete über fünf Prozent schafft, zählen auch die Stimmen aus dem anderen Wahlgebiet. Aus diesem Grund plant die PDS, sich am Montag mit der Linken Liste im Westen zu vereinigen. Auch wenn die Gysi-Partei in der Bundesrepublik keine fünf Prozent erreicht, können so West-Kandidaten über die gemeinsame Liste in den Bundestag einziehen. Für die PDS hatte Gysi zuvor die Ablehnung mit der Fünf- Prozent-Sperrklausel begründet. Die Sperrklausel widerspreche der Chanchengleichheit, sie habe dazu geführt, daß über Jahrzehnte keine neue Partei in den Bundestag gekommen sei. Dabei hätte dies der Bundesrepublik vielleicht nicht geschadet.

Auch der Chemnitzer Grüne Werner Schulz argumentierte gegen die Sperrklausel: Um gleiche Chancen für alle herzustellen, sollte das Parlament darauf verzichten. Die SPD habe sich zunächst für ein gemeinsames Wahlgebiet eingesetzt, sei dann jedoch davon abgerückt, „um die PDS aus dem Parlament zu schlenzen.“ Es war falsch, so Schulz, „die nationale Einheit vor die Verfassung gesetzt zu haben“. Jetzt gebe es zwar offziell ein Deutschland, aber trotzdem „zwei Wahlgebiete und zwei Wirtschaftsgebiete“.

Die Stimmenthaltung der Mehrheit der Fraktion der Grünen/Bündnis 90 zum Ratifizierungsgesetz erläuterte Angelika Beer. Sie verlangte Verfassungsrang für den Verzicht auf Nuklearwaffen und sprach sich gegen eine Mitgliedschaft des vereinten Deutschland in der Nato aus. Petra Kelly erläuterte, nach wie vor sei nicht festgelegt, daß deutsche Streitkräfte nicht mit Atomwaffen ausgerüstet werden dürften oder die Mitarbeit an der Produktion von Atomwaffen ausgeschlossen sei. ts

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