Sloman-Neptun vor Europa-Gericht

■ Bremer Arbeitsgericht legt Klage gegen Mini-Heuern in Brüssel vor

Jetzt muß sich auch der Europäische Gerichtshof mit dem „Zweiten Schiffsregister“ befassen. Das Bremer Arbeitsgericht hat ihm ein Verfahren vorgelegt, das von allen in der Bundesrepublik zur Zeit anhängigen Klagen gegen die Benachteiligung ausländischer Seeleute auf Schiffen des zweiten deutschen Schiffsregisters am weitesten fortgeschiritten ist.

Der Seebetriebsrat der Bremer Reederei Sloman Neptun hatte gegen seine Firma geklagt, weil sie die auf ihren Schiffen arbeitenden philippinischen Seeleute nur nach dem Tarif ihrer Heimat bezahlt. Für einen Monat Arbeit auf einem Tankschiff erhalten sie deshalb nur 540 Mark und Anspruch auf drei Tage Urlaub, während ihre deutschen Kollegen, die die gleiche Arbeit leisten, 3.800 Mark verdienen und 12,5 Tage Urlaubsanspruch erwerben.

Das europäische Arbeitsgericht soll nun prüfen, ob das „Zweite Schiffsregister“, das diese Diskriminierung ausländischer Seeleute ermöglicht, gegen den EWG-Vertrag verstößt. Darin wird nämlich von den Mitgliedsstaaten gefordert, Wettbewerbsvorteile durch deutlich niedrigere Löhne zu verhindern. „Durch die Benachteiligung ausländischer Seeleute allein aufgrund ihres ausländischen Wohnsitzes kann der Betriebsfrieden gestört werden“, ergänzte das Bremer Arbeitsgericht seinen Antrag.

Bei Sloman Neptun sind inzwischen bereits rund 20 Arbeitsplätze nach philippinischen Arbeitsverträgen besetzt. Über 1,1 Mio Mark Lohnkosten spart die Reederei dadurch jährlich ein. Ase