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Gorbatschow will Wirtschafts- kriminellen an den Kragen

Moskau (dpa) — Kurz vor der entscheidenden Sitzung des Obersten Sowjet am heutigen Montag, auf der Gorbatschow sein Programm zum Übergang zur Marktwirtschaft vorlegen wird, erließ der Präsident am Freitag noch ein Dekret zum Schutze des Eigentums. Künftig können Funktionäre und Bürger, die sich „mutwillig oder unter Ausnutzung ihrer Machtpositionen illegal Güter aneignen“, strafrechtlich verfolgt werden. Künftig gelten „illegale Beschlagnahmungen“ des Eigentums von Bürgern, Arbeiterkollektiven und sozialen Organisationen als verfassungswidrig. Nur Gerichte können zukünftig Enteignungen und Beschlagnahmungen anordnen.

Das Dekret ist speziell gegen organisierte Verbrecherbanden und lokale Verwaltungsbeamte gerichtet, die für die Unterschlagung von Gebrauchsgütern in großen Mengen verantwortlich gemacht werden. Gleichzeitig können die Bestimmungen allerdings auch gegen regionale Parlamente sowie gegen die Obersten Sowjets der Republiken angewandt werden, die versuchen, an das riesige Vermögen der KPdSU zu kommen. In diesem Zusammenhang schloß sich Gorbatschow zumindest indirekt einem am Freitag veröffentlichten Beschluß des Zentralkomitees an, in dem sich die Parteiführung der KPdSU noch einmal ausdrücklich für die vorrangige Beibehaltung des kollektiven Eigentums aussprach.

Rückenstärkung erhielt Gorbatschow durch eine Tagung mit Vertretern von elf Unionsrepubliken. Die Teilnehmer hätten das Gorbatschow-Programm zwar generell angenommen, jedoch eine Reihe von „Anmerkungen und inhaltsreichen Vorschlägen“ unterbreitet, die von den Kommissionen beraten werden sollen, berichtete die amtliche sowjetische Nachrichtenagentur 'Tass‘. Die baltischen Republiken und Georgien nahmen an der Beratung nicht teil.

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