: OVG: Frauenförderung verfassungswidrig
■ Bremer Landesgleichstellungsgesetz diese Woche in der Bürgerschaft
Diese Woche soll in der Bremischen Bürgerschaft das Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hingegen will Frauenfördermaßnahmen als verfassungswidrig erklärt wissen. Es könne nicht rechtens sein, „daß bei einer Wettbewerbssituation zwischen Mann und Frau der einzelne Mann wegen seines Geschlechts die Nachteile kompensieren müsse, die Frauen allgemein (...) in der Vergangenheit hätten hinnehmen müssen.“
Zu dem Ergebnis, daß leistungsbezogene Quoten verfassungsmäßig sind, war unter anderem schon 1986 der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Ernst Benda in einem Gutachten gekommen. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit eines unterschiedlichen Rentenalters geht davon aus, „daß der Gesetzgeber zu einer Ungleichbehandlung auch dann befugt ist, wenn er einen sozialstaatlich motivierten Ausgleich von Nachteilen anordnet“.
Die Landesfrauenbeauftragte Ursula Kerstein geht deshalb davon aus, daß das Landesgleichstellungsgesetz diese Woche in der Bürgerschaft beschlossen wird. Kerstein: „Daß mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen versucht wird, Politik zu machen, zeigt sich an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes wie der zur 'Fristenlösung' des § 218 oder jetzt zum kommunalen Wahlrecht für Ausländer.“ Eine Bevorzugung sei notwendig, um die in Artikel 3 des Grundgesetzes postulierte Gleichberechtigung Wirklichkeit werden zu lassen.
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