: Parteispender Merkle geht in Revision
Stuttgart (dpa) — Nach dem von ihm als „moralischen Freispruch“ empfundenen Urteil möchte sich der ehemalige Bosch-Chef Hans L. Merkle auch juristisch rehabilitiert sehen. Merkle und sein Anwalt Eberhard Wahle kündigten am Mittwoch in Gerlingen bei Stuttgart Revision gegen das am Vortag in dem Parteispenden-Prozeß ergangene Urteil an. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft noch, ob sie Rechtsmittel einlegt, sagte Staatsanwalt Wolfgang Schmid am Mittwoch. Vor Journalisten erklärte Merkle-Anwalt Wahle: „Wir wollen eine Überprüfung des schriftlichen Urteils auf Rechtsfehler und eine Überprüfung auf Verfahrensfehler.“ Merkle unterstrich: „Was mir weiterhin am Herzen liegt, ist die Aufklärung aller rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Spenden an Parteien.“ Daß er es dazu noch begrüßen würde, wenn er nach seinem „moralischen Freispruch“ auch „juristisch“ freigesprochen werde, sei klar. Auch wenn der Prozeß rund 17 Monate gedauert habe, so habe es sich gelohnt, die Hintergründe der Parteispendenpraxis aufzuklären, sagte Merkle. Bei dem ganzen Verfahren sei es nicht um seine Person, sondern um die Aufklärung der faktischen Zusammenhänge gegangen. Ein Gericht hatte Merkle am Dienstag wegen Hinterziehung von Steuern in Höhe von 1,484 Millionen Mark während der Jahre 1978 bis 1980 zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verurteilt.
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