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Sare-Prozeß: Geldstrafe beantragt

Frankfurt (dpa) — Im zweiten Frankfurter Sare-Prozeß gegen den 43jährigen Kommandanten des Wasserwerfers hat die Staatsanwaltschaft gestern eine Geldstrafe von 2.000 Mark wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Die 6. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts befaßt sich nochmals mit dem Tod von Günther Sare (36), der bei einer Demo in Frankfurt am 28.7.85 von einem Wasserwerfer überfahren wurde.

Für den mitangeklagten Fahrer (33) beantragte der Staatsanwalt Freispruch. Die Prozeßvertreter der Nebenklägerinnen forderten dagegen eine Verurteilung beider Angeklagten. Die Rechtsanwälte der beiden Angeklagten beantragten Freispruch. Der Staatsanwalt sah die Schuld des Kommandanten darin, daß der Wasserwerfer auf seinen Befehl hin unter gleichzeitigem Wassereinsatz in einen unübersichtlichen Kreuzungsbereich hineingefahren sei. Damit habe er eine „besondere Gefahrenlage“ herbeigeführt. Den Fahrer treffe angesichts dieses Befehls keinen Vorwurf. Die Nebenklagevertreter sagen dagegen, daß der Wasserwerfer zu schnell gefahren sei. Nach Ansicht der Verteidiger liegt kein Verschulden vor, da Sare so überraschend vor den Wasserwerfer gelaufen sei, daß der Unfall unvermeidlich gewesen sei.

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