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Wahl in Rosa und Lindgrün

■ Ein Stimmzettel für die Bundestagswahl, zwei für die Berliner Abgeordnetenhauswahl/ Getrennte Zählgebiete in Ost- und West-Berlin

Berlin. In Berlin sind am 2. Dezember rund 2,54 Millionen zur Wahl aufgerufen, rund 1,58 Millionen in West-Berlin und etwa 964.000 im Ostteil der Stadt. Landeswahlleiter Günther Appel teilte gestern die genauen Modalitäten für die Wahlen zum Bundestag und zum ersten Gesamtberliner Landesparlament mit. Die Wahlberechtigten haben insgesamt vier Stimmen. Die Erst- und Zweitstimmen für die Bundestagswahl werden auf einem weißen Stimmzettel abgegeben. Für die Abgeordnetenhauswahl gibt es zwei getrennte Stimmzettel, einen rosafarbenen für die Erststimme und einen lindgrünen für die Zweitstimme. Mit der Erststimme werden bei beiden Wahlen die Direktbewerber in den Wahlkreisen gewählt. Das Ergebnis der Zweitstimmen legt das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag bzw. im Abgeordnetenhaus von Gesamt-Berlin fest.

Nach der Vereinigung Berlins gibt es nur noch ein einheitliches Wahlgebiet, jedoch — entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes — zwei getrennte Zählgebiete. Die Landes- oder Bezirkslisten der antretenden Parteien gelten für das gesamte Wahlgebiet. Die Fünfprozentklausel wird jedoch für Ost- und West-Berlin getrennt berechnet. Überspringt eine Partei in einem der beiden Zählgebiete diese Hürde, wird sie bei der Verteilung der Mandate berücksichtigt. Für die Berechnung werden die insgesamt abgegebenen Stimmen herangezogen. Bei einer Wahlbeteiligung von 80 Prozent, das entspricht etwa zwei Millionen WählerInnen, sind 10.000 Stimmen nötig, um ein Mandat zu erringen.

In den 13 Berliner Wahlkreisen treten zur Bundestagswahl insgesamt 17 Parteien, darunter eine Listenverbindung, und zwei Einzelbewerber an; direkt bewerben sich 195 Kandidaten. Je nach Wahlbeteiligung können 25 bis 27 Abgeordnete in den Bundestag entsandt werden. Für das Abgeordnetenhaus kandidieren zehn Parteien, darunter zwei Listenverbindungen, und vier Einzelbewerber; 1.271 Kandidaten bewerben sich direkt für einen der mindestens 200 Sitze im Abgeordnetenhaus. Die Wahllokale haben am 2. Dezember von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In den Wahllokalen werden Plakate aufgehängt sein, die genauestens über den technischen Vorgang der Wahl informieren. dpa

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