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Aktionstag gegen Männergewalt

■ Internationaler Frauen-Widerstandstag/ Frauenhandel und AusländerInnengesetz im Mittelpunkt

Berlin (taz) — Der alleinreisende Herr bekommt im Flugzeug nach Bangkok zuallererst eine Aufklärungsbroschüre über die sozialen und ökonomischen Hintergründe der Prostitution in Thailand in die Hand gedrückt. Im Hotel hat die Direktion in allen Zimmern Markenkondome verteilen lassen. Die Gefahr der Aids-Ansteckung sei für die Frauen zu groß, wenn sie „ohne“ arbeiten, heißt es freundlich. In der Hotelhalle prangt unübersehbar eine Ankündigung der Neckermann-Urlaubsreisen für das nächste, von ihnen finanzierte Ausbildungsprojekt für Prostituierte.

So oder ähnlich könnte es aussehen, wenn die Vorstellungen von „Terres des Femmes“ in die Wirklichkeit umgesetzt würden. Die Frauenrechtsorganisation hat ihre Kritik am Sextourismus in den Mittelpunkt des morgigen Internationalen Aktions- und Widerstandstages „Nein zur Gewalt gegen Frauen“ gestellt. Die Frauen verlangen ein Werbeverbot, umfassendere Aufklärung und Bereitstellung von Kondomen und sie fordern erstmals die Finanzierung von Ausbildungs- und Ausstiegsprojekten für die Prostituierten durch die Touristikunternehmer selbst. Schwerpunkt der Aufklärungsaktionen vor Reisebüros ist Tübingen.

Der 25. November wurde bereits 1981 in Lateinamerika als internationaler Protesttag ins Leben gerufen. Auf Anregung der philippinischen Frauenorganisation „Gabriela“ hat er seit zwei Jahren den Schwerpunkt internationaler Frauenhandel. In diesem Jahr richtet Agisra (Aktionsgemeinschaft gegen sexistische und rassistische Ausbeutung) in Frankfurt das Augenmerk auf die Unzulänglichkeit der hiesigen Prozesse gegen Frauenhändler. Dazu wird am Montag eine Podiumsdiskussion mit Vertretern von Polizei, Ausländerbehörde, der grünen Frauendezernentin und Agisra-Mitarbeiterinnen stattfinden.

In der Bundesrepublik aber steht aus aktuellem Anlaß dieses Jahr ein dritter Schwerpunkt in allen Städten auf dem Programm: die Kritik am diskriminierenden AusländerInnen- Gesetz, das am 1. Januar 1991 in Kraft tritt. Vor allem ausländischen Frauen erschwert es massiv ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Als Ausweisungsgrund kann auch der Bezug von Sozialhilfe gelten. Frauen, die in Frauenhäuern Zuflucht suchen und Sozialhilfe beantragen müssen, sind deshalb künftig von der Abschiebung bedroht. In Berlin wird es am 25. November dazu eine Demonstration geben, die das autonome „Frauenbündnis gegen das Ausländergesetz“ ins Leben gerufen hat. Lu

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