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Greisin muß Wohnung räumen

Oldenburg/Köln (ap) — Eine 86jährige Mieterin muß nach einem Urteil des Landgerichts Oldenburg ihre Wohnung räumen, in der sie seit rund 50 Jahren lebt. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes, der das Urteil am Dienstag in Köln veröffentlichte, hatte die alte Frau wegen „unzumutbarer Härte“ der Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters widersprochen. Ihr Mann war während des Verfahrens gestorben. Der Mieterbund bezeichnete den Richterspruch als „skandalös“. Die Oldenburger Richter begründeten ihr Urteil gegen die Seniorin laut Mieterbund unter anderem damit, daß sich das Leben der alten Frau mit dem Tod ihres Ehemannes „ohnehin stark verändert“ habe.

Aktenzeichen:

Landgericht Oldenburg 9 S 1307/89

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