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Verletztes Sozialgeheimnis

■ Bayerns Datenschutzbeauftragter rügt Sozialämter/ Jahresbericht 1990 — Entsorgung von Daten

München (taz/ap) — Der bayerische Datenschutzbeauftragte Sebastian Oberhauser hat in seinem Jahresbericht 1990 die Verletzung des Sozialgeheimnisses durch Sozial- und Jugendämter gerügt. In dem am Donnerstag in München vorgelegten Report kritisierte er, manche Behörden seien bei der Beschaffung von Informationen über unterhaltspflichtige Väter „nicht gerade zimperlich“. Oberhauser bemängelte auch die Weitergabe von Krankendaten durch Betriebskrankenkassen an Arbeitgeber sowie eine nachlässige Entsorgung ausrangierter Unterlagen bei Behörden. Der Datenschutz sei in Bayern aber „grundsätzlich gewährleistet“. Im Bericht des Datenschutzbeauftragten hieß es, die Anzahl der 1990 eingegangenen begründeten Beschwerden zeige, daß Sozial- und Jugendämter immer wieder gegen Vorschriften im Sozialrecht verstoßen hätten. So würden über die Köpfe von betroffenen Unterhaltspflichtigen hinweg Daten beschafft oder Fragenkataloge vorgelegt, die aber nicht beantwortet werden müßten. Bei der Überprüfung von acht Betriebskrankenkassen stieß Oberhauser eigenen Angaben zufolge auf eine mangelnde Abschottung gegenüber den Arbeitgebern. Obwohl nach den gesetzlichen Vorschriften Informationen aus Krankmeldungen als geheim gelten, wurden immer wieder Daten ohne ausdrückliche Einwilligung des Arbeitnehmers weitergegeben. Der Landesbeauftragte kritisierte die Praxis bayerischer Behörden, Altpapier mit personenbezogenen Daten sorglos in den Müll zu werfen.

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