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SAMSTAG, 15. DEZEMBER '90SEITE 29

Na also: Gemeinden dürfen sich zu atomwaffenfreien Zonen erklären. Das Bundesverwaltungsgericht entschied gestern, daß solche Beschlüsse dann rechtmäßig seien, wenn in ihnen »ein Bezug auf das eigene Stadtgebiet und die dort gegebenen örtlichen Verhältnisse hergestellt« werde.

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