: Hilfe für flüchtende GI's nicht strafbar
■ Ermittlungsverfahren gegen Bremer Anzeigen-Kampagne eingestellt
Der Aufruf, mit sich bisher 100 BremerInnen in vier Zeitungsanzeigen bereit erklärt haben, „einem flüchtigen US-Soldaten zu einer Unterkunft zu verhelfen“, ist nicht strafbar. Das entschied gestern der Oberstaatsanwalt Hans-Georg von Bock und Polach, zuständig für „Straftaten mit politischer Motivation“, und stellte das Ermittlungsverfahren ein (vgl. Seite 2).
Unterdessen nimmt die Zahl der US-Soldaten, die bei der Bremer Initiative „statt Krieg“ Hilfe bei einer Kriegsdienstverweigerung suchen, zu. Nachdem der erste GI der Garlstedter Division „Hell on Wheels“ am Dienstag seinen Verweigerungsantrag aufgesetzt hatte, brachten gestern zwei weitere US-Soldaten ihre Ablehnung des Einsatzes im Golfkrieg zu Papier. Dem zuständigen Kommandeur konnten die Kriegsdienstverweigerungen jedoch noch nicht übergeben werden, da er in Garlstedt nicht anzutreffen war.
Ein Frauenarzt in Osterholz- Scharmbeck, den Ehefrauen von US-Soldaten um Hilfe gebeten hatten, verteilt inzwischen ein Flugblatt mit konkreten Informationen über das Recht, die US- Army zu verlassen.
In der Bremerhavener Nordsee-Zeitung ist gestern eine Anzeige mit einigen hundert Unterschriften gegen den Krieg am Golf erschienen — Text: „Weder der Völkerrechtsbruch von Saddam Hussein noch die Interessen an billigem Öl rechtfertigen militärische Maßnahmen am Golf.“ Ase
Das Telefon für US-Soldaten, die sich über Kriegsdienstverweigerung beraten lassen wollen, ist täglich von 19 bis 21 Uhr besetzt: 0421/381615
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