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„Don Camillo aus dem Eichsfeld“ muß zahlen

Göttingen (taz) — Weil er „wissentlich und fortgesetzt“ gegen das Fernmeldeanlagengesetz verstoßen hat, ist der als „Funkpriester“ bekanntgewordene katholische Geistliche Johann van der Brule vom Göttinger Landgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 DM verurteilt worden. Die Richter bestätigten damit am Dienstag das im vergangenen Jahr in der ersten Instanz gefällte Urteil des Duderstädter Amtsgerichtes. Von 1984 bis 1988 übertrug der gelernte Radiotechniker die Gottesdienste seiner Kirche in Breitenberg bei Göttingen in die Gemeindehaushalte. „Mit den Mitteln meiner Zeit“ wollte er dafür sorge tragen, daß auch „Alte und Kranke in den Genuß von Gottes Wort kommen.“ Ein halbes dutzendmal hatten von Peilwagen der Bundespost alarmierte Polizisten in den letzten Jahren die Kirche Mariä Verkündigung durchsucht und dabei etliche Sender und noch mehr Senderattrappen sichergestellt. Doch stoppen konnte den sendungsbewußten Priester erst ein Verbot des Bischofs im Herbst 1988. Seither habe er „mit einer Ausnahme“ nicht mehr selber gesendet, sagte van den Brule. Die weiteren Sendungen seien „unbekannten Gemeindemitgliedern“ anzulasten. Das Gericht sah das nicht so: Gerade weil er andere wissentlich für die illegalen Sendungen eingespannt habe, müsse van den Brule in dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Umfang bestraft werden. Reimar Paul

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