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Karlsruhe bestätigt Enteignungen

Berlin (taz) — Die Städte und Kommunen in den neuen Bundesländern können erst einmal erleichtert aufatmen. Grundstücke, die zwischen 1945 und 1949 von der Sowjetunion entschädigungslos enteignet worden waren und heute kommunalen Aufgaben dienen, können bis auf weiteres selbst genutzt oder für notwendige Invesititionen privatisiert werden. Entschieden begrüßte deshalb gestern auch der Deutsche Städtetag in Köln die vorläufige Rechtsklarheit, für die ein Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gesorgt hat. Das Gericht hat gestern eine einstweilige Anordnung gegen die Regelung im Einigungsvertrag abgelehnt, wonach die Enteignungen zwischen 1945 und 1949 in der sowjetisch besetzten Zone nicht mehr rückgängig zu machen sind. Die Behandlung der Verfassungsklage im Hauptsacheverfahren soll nun beschleunigt werden. Betroffen von den damaligen Enteignungen waren landwirtschaftlicher Grundbesitz über 100 Hektar, Betriebe der Kriegswirtschaft (zum Beispiel IG Farben), Bergbau- und Schwerindustrie. Begünstigt von einer Aufrechterhaltung der Enteignungen wäre aber auch Bonn, weil es sich dabei überwiegend um Finanzvermögen handelt, das heute dem Bund zusteht.

Die Karlsruher Richter befürchteten auch außenpolitischen Schaden, da die beanstandete Regelung Gegenstand der „Zwei-plus-vier“-Verhandlungen gewesen war. bg

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