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RAF-betr.: "Briefe an die RAF belegen: Regierung will verhandeln", taz vom 14.12.90, "Kuriere bestätigen Kontakt zur RAF", taz vom 18.12.90

betr.: „Briefe an die RAF belegen: Regierung will verhandeln“,

taz vom 14.12.90, „Kuriere bestätigen Kontakt zur RAF“,

taz vom 18.12.90

1.Der Brief von Brigitte Mohnhaupt war nicht für die taz bestimmt. Weder sie noch wir Anwälte wurden von der taz deswegen gefragt. Meine Mandantin wäre auch niemals mit einer Veröffentlichung ohne Nennung der tatsächlichen Namen einverstanden gewesen.

2.In der taz vom 18.12.90 schreibt Gerd Rosenkranz: „Angewiesen auf wenige Informationen ihrer BesucherInnen macht die ...Gefangene offensichtliche Mißverständnisse zum Fundament ihrer Analyse.“

Sämtliche Informationen über „Benz“ und dessen Aussagen hat meine Mandantin nicht von „BesucherInnen“, sondern von mir, und ich habe ihr das berichtet, was Benz mir gesagt hat.

3.In den Ausgaben der taz vom 14. und 18.12.90 wird wiederholt behauptet, die Gefangenen hätten über den VS der RAF eine „Botschaft“ ausrichten lassen: „Die Klienten eines deutschen Anwalts, wird den RAF-Aktivisten mitgeteilt, verlangten eine Bestätigung der politischen Rückendeckung für ,Herrn Benz‘“ (14.12.), „Die Gefangenen haben ein Zeichen der Zustimmung von der Guerilla verlangt“ (18.12.) und so weiter.

Nichts davon ist wahr. Die Gefangenen haben von Anfang an jeden Kontakt mit Benz abgelehnt. Das habe ich Benz und später auch Hoffmann in aller Deutlichkeit gesagt.

4.In der taz vom 14.12.90 wird aus einem Schreiben zitiert, in dem ein Anwalt „Renner“ erwähnt wird, mit dem offensichtlich ich gemeint sein soll. Es wird — vermutlich von Rechtsanwalt Hoffmann — darin behauptet, er hätte mit mir „bei zahlreichen Gelegenheiten gesprochen“.

Hoffmann hat nicht bei zahlreichen Gelegenheiten, sondern lediglich zweimal mit mir gesprochen. Der Inhalt der beiden Gespräche (ca. Oktober 1990 und Juli 1990) ist im Brief meiner Mandantin, abgedruckt in der taz am 18.12.90, exakt wiedergegeben.

Der Brief meiner Mandantin enthält an der Stelle, in der es um die Situation der Gefangenen geht, einen durch Abschreiben entstandenen Fehler. Im Original steht nicht „wie 77“, sondern „nach zwanzig Jahren ist es nicht ,wie immer‘“. Dieter Adler, Rechtsanwalt

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