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Startbahnprozeß: Anwalt gegen Anwalt

Frankfurt a.M. (dpa) — Im Frankfurter Startbahnprozeß ist es am Mittwoch zu einer offenen Auseinandersetzung zwischen den Rechtsanwälten der beiden Angeklagten Frank Hoffmann und Andreas Eichler gekommen: Der Anwalt Hoffmanns erklärte in der ersten Verhandlung des neuen Jahres, daß nach der Aussage eines Entlastungszeugen zugunsten Hoffmanns nur Eichler als Täter für die Erschießung von zwei Polizeibeamten am 2. November 1987 an der Startbahn West in Frage komme. Die Verteidiger Eichlers hielten diese Schlußfolgerung dagegen nicht für zwingend. Der Entlastungszeuge hatte überraschend im Dezember vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt ausgesagt und behauptet, er habe damals an der Startbahn West einen vermummten Pistolenschützen beobachtet. Dabei glaubte er, in ihm den Angeklagten Eichler erkannt zu haben. Am Mittwoch sagte ein 30 Jahre alter Arbeiter aus Hanau vor Gericht aus, der mit dem Entlastungszeugen befreundet ist und bereits seit 1988 von dessen Beobachtungen gewußt haben soll. Zur Frage, warum dieser seine Aussage zugunsten Hoffmanns drei Jahre lang für sich behielt und sich erst kurz vor dem Abschluß des Prozesses gemeldet hat, sagte der 30jährige, daß sein Freund vor „Nachteilen Angst gehabt“ habe.

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