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Schwangerschaft darf Einstellung nicht verhindern

Kiel (ap) — Einer befristet beschäftigten Arbeitnehmerin darf nicht wegen einer Schwangerschaft eine feste Stelle verweigert werden. Andernfalls hat sie Anspruch auf Schadenersatz. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Das Gericht hatte im Fall einer Ärztin zu befinden, die mehrfach vertretungsweise in einem Krankenhaus Dienst tat. Während des letzten Arbeitsvertrages wurde sie schwanger und teilte dies dem Arbeitgeber mit. Als sie sich um eine feste Stelle bewarb, wurde nicht sie berücksichtigt, sondern ein Mann eingestellt. Die Frau ging vor Gericht und verlangte Schadenersatz, der ihr jetzt zugesprochen wurde.(Az: Landesarbeitsgericht SLH, 2 Sa 561/89)

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