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Schlafsack kein Hausrat

■ Kein kostenloser Schlafsack für Obdachlosen

Koblenz (dpa) — Ein obdachloser Sozialhilfeempfänger hat keinen Anspruch auf einen kostenlosen Schlafsack. Mit dieser am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einen entsprechenden Antrag eines Wohnungslosen zurück. (Az.: 12 B 12 500/90). Die Begründung: Die Kosten für einen Schlafsack könnten von einer Kommune nur übernommen werden, wenn der Schlafsack zum Hausrat zählte — das aber setze eine Unterkunft voraus. Der Mann hatte bei der Stadt Mainz die Übernahme der Kosten für einen Schlafsack im Wert von 150 Mark beantragt. Die Stadt lehnte das Begehren ab.

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