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Hessen: Anzeigen verfassungswidrig

Wiesbaden (ap) — Neun Tage vor der hessischen Landtagswahl hat der Staatsgerichtshof in Wiesbaden eine Anzeigenkampagne der CDU/FDP- geführten Landesregierung zur Solarenergie für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht gab gestern der Klage von 32 SPD-Landtagsabgeordneten gegen die von September bis Mitte November 1990 geschaltete Anzeigenserie von Wirtschaftsminister Alfred Schmidt (FDP) statt. Mit den Annoncen habe das Ministerium die Grenze zum „verfassungswidrigen, parteiergreifenden Einwirken“ eines Staatsorgans auf den Wahlkampf für die Landtagswahl am 20. Januar überschritten, erklärten die Richter zur Begründung.

Die SPD-Abgeordneten wurden nach Auffassung des Gerichts dadurch in ihrem in der Verfassung verankerten Grundrecht auf Chancengleichheit im Wahlwettbewerb verletzt (Aktenzeichen P.St. 1.114). Wirtschaftsminister Schmidt hatte die elf Anzeigen in regionalen und überregionalen Tageszeitungen geschaltet. Die fast halbseitigen Annoncen unter dem Motto „Hessen ist sonnenaktiv“ warben für die Nutzung der Solarenergie. Sie waren jeweils mit einem Bild des Ministers und dem Landeswappen versehen. Die Kosten der Anzeigenserie gab das Gericht mit 560.000 Mark an. Obwohl die Anzeigenserie bereits abgeschlossen ist, sah sich das Gericht veranlaßt, eine Entscheidung zu fällen. Mit Beendigung der Serie sei ein verfassungswidriger Eingriff „nicht gleichsam gegenstandslos“, sondern könne Folgen haben. Eine Gerichtsentscheidung könne dann dazu beitragen, die Wirkung dieses Eingriffs auszugleichen.

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