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Neun Jahre Knast für Luitgard Hornstein

Stammheim (taz) — Neun Jahre Freiheitsstrafe lautet das Urteil, das der 4. Strafsenat des OLG Stuttgart- Stammheim gestern nachmittag gegen Luitgard Hornstein verkündet hat. Obwohl bis zum Ende des Prozesses keine materiellen Beweise vorlagen, hielten die Richter es für erwiesen, daß die 27jährige Studentin als Mitglied einer kämpfenden Einheit der RAF an dem Bombenanschlag auf die Dornier-Werke im Juli 1986 beteiligt war.

Dabei war durch eine Autobombe auf dem Firmenparkplatz des Rüstungskonzerns am Bodensee 460.000 DM Sachschaden entstanden. Das Gericht sei gebunden an die von einem BGH-Beschluß festgestellte RAF-Mitgliedschaft der Angeklagten, so der Vorsitzende Richter Ulrich Berroth.

Das Bekenntnis zum Widerstand war für den Senat ebenso Begründung für die Tatbeteiligung wie der Umstand, daß Luitgard Hornstein zusammen mit anderen in den Tagen vor dem Anschlag unter Verwendung falscher Papiere untergetaucht war. Die Urteilsbegründung dauerte bei Redaktionsschluß noch an. Edgar Neumann

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