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■ RUMÄNIENLandgesetz verabschiedet

Bukarest (adn) — Die rumänische Abgeordnetenkammer hat mit großer Mehrheit ein Landgesetz verabschiedet. Danach ist Privatbesitz an Grund und Boden bis zu einer Fläche von zehn Hektar gestattet. Das Dokument regelt die Rückgabe der genossenschaftlichen Ländereien an ihre vormaligen Besitzer und die Verteilung des restlichen Landes an alle Bauern. Auch die Rumäniendeutschen, die 1945 pauschal enteignet wurden, sollen ihren Besitz zurückerhalten.

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