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Senat verweigert Geldzahlungen

■ Frauen der »Qualifizierungsinitiative« bekommen das ihnen zustehende Geld nicht

Berlin. Den Immigrantinnen, die an der »Qualifizierungsinitiative« für ausländische Frauen teilnehmen, verweigert die Senatsverwaltung für Arbeit, was ihnen eigentlich zusteht: eine Bildungsbeihilfe. Das Projekt ist im Frühjahr 1990 von der Senatsverwaltung im Rahmen des »Arbeit 90«-Programms ins Leben gerufen worden. Die Teilnehmerinnen des Programms fallen zwar nicht unter die Regelung der generellen Ausbildungsförderung, die Vergütung steht jedoch auch ihnen zu. Dem Projekt wurden schon häufiger Schwierigkeiten bereitet.

Zu Anfang hatte die Initiative Probleme, die notwendigen Arbeitserlaubnisse für die Frauen zu erhalten, jetzt wird diesen ihr Geld nicht gewährt. »Zuerst hieß es, daß zur Bearbeitung der Anträge einfach die Zeit fehle, jetzt ist es das Geld«, beschwert sich die Koordinatorin des Projektes Karin Heinrich. Die Initiative bietet Immigrantinnen eine Ausbildung zur Erzieherhelferin an, um auch ausländischen Frauen eine beruflichen Eigenständigkeit zu ermöglichen.

Im August hatte die Initiative Anträge auf Bildungsbeihilfe gestellt, bislang wurden die Anträge nicht bearbeitet. Die Senatsverwaltung für Arbeit kann dafür zwar jede Menge mehr oder weniger plausible Gründe angeben, trotzdem stehen die Frauen ohne Geld da. Im Juli 1990 wurde das Programm »Arbeit '90« erstellt. Danach sollten Auszubildende unabhängig vom Einkommen der Ehegatten gefördert werden, doch genaue Ausführungsvorschriften fehlten anscheinend den Behörden. Jetzt soll es die Vorschriften geben, aber nach diesem müssen die Einkommen der Ehegatten berücksichtigt werden, was dem Ziel der Initiative — die Eigenständigkeit der Frauen — zuwider läuft. Kompetenzwirrwarr und Verwaltungschaos durch den Regierungswechsel erschweren derzeit sämtliche Entscheidungsmöglichkeiten. lada

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