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Hessenwahl — die zweite?

■ Junge Union in Kassel will die Landtagswahl anfechten

Frankfurt/Main (taz) — In rund 70 Wahlbezirken Kassels sei während der Hessenwahl am 20. Januar gegen die Bestimmungen des Landeswahlgesetzes verstoßen worden — das jedenfalls behauptet die Junge Union. Golfkriegsgegner hätten vor den Wahllokalen Unterschriften gegen den Krieg gesammelt. Deshalb wollen die jungen Christdemokraten die Landtagswahlen anfechten — „mit Erfolgsaussichten“, wie Verfassungsrechtler anmerkten, denn das hessische Wahlgesetz verbietet solche Aktionen an Wahltagen tatsächlich. In Paragraph 32a dieses Gesetzes heißt es: „Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.“

Die Junge Union träumt schon von einer Wiederholung der gesamten Hessenwahl, zumindest aber von einem erneuten Urnengang der WählerInnen in Kassel. Ihr Sprecher Schmitt aus Kassel verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aus dem Jahre 1989. Damals hatten die obersten hessischen Verwaltungsrichter die Kommunalwahl in Karben bei Friedberg für ungültig erklärt, weil die DKP am Wahltag vor einem Wahllokal einen Informationsstand aufgebaut hatte. Klaus-Peter Klingelschmitt

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