: Antikriegsgeld
■ Gemein: Nicht mal Konsum vom Golfkrieg unberührt
Frankfurt (dpa/taz) — Geldscheine, die mit Parolen von KriegsgegnerInnen bedruckt sind, haben für Verwirrung gesorgt. Bei der Bundesbank liefen am Montag die Telefone heiß. Dabei geht es um den Erstattungsanspruch für eine Banknote mit dem Aufdruck „Kein Geld für Krieg“. Anspruch auf Erstattung — so die Währungshüter — haben alle Bürger, die zufällig an derartige Geldscheine gekommen sind. Sie könnten diese bei einer Bank oder Sparkasse oder bei der nächsten Landeszentralbank eintauschen.
Nur diejenigen, die das Geld selbst mit Parolen bedruckt oder beschriftet haben, hätten ihren Erstattungsanspruch gegenüber der Bundesbank verwirkt. Wie festgestellt werden soll, wer die Parolen angebracht hat, kann die Bundesbank jedoch nicht sagen. Kriminell ist das Bedrucken von Geldscheinen nicht, weil der Besitzer dessen Eigentümer ist. Nach Angaben der Polizei gibt es damit auch keinen Straftatbestand wie Sachbeschädigung. Geldfälschung sei damit ebenfalls nicht verbunden. Geldexperten halten die Aktion für aufgebauscht, weil bislang nur wenige Parolenscheine aufgetaucht seien. Aber das kann sich schnell ändern.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen