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Schulreformgesetz in Mecklenburg

Schwerin. Zwölf Schuljahre sollen in Mecklenburg-Vorpommern notwendig sein, um das Abitur zu erlangen. Wenn der Entwurf des Schulreformgesetzes Ende Februar im Landtag bestätigt wird, löst ein gegliedertes Schulwesen das bisherige Einheitsschulsystem ab. Danach folgen auf die vierjährige Grundschule die Haupt- und Realschule sowie das Gymnasium. Schulen in freier Trägerschaft sind erwünscht, Gesamtschulen dürfen jedoch nur nach besonderem Antrag und bei einer ausreichenden Menge anderer Schulformen installiert werden.

Obligate Religionskunde, wie sie vorgesehen ist, sei kein Bruch mit den Prinzipien der Trennung von Kirche und Staat, erläuterte Kultusminister Oswald Wutzke . Man werde die Schüler lediglich über alle großen Weltreligionen informieren.

Verankert sind in dem Gesetzentwurf auch Lehrmittelfreiheit, Ganztagsbetreuung und Schulspeisung für die SchülerInnen. Da jedoch die mittellosen Kommunen finanziell für die beiden letzteren Vergünstigungen aufkommen müßten, werden die Eltern kräftig dazubezahlen.

Für Irritationen könnte auch die vorgeschriebene Neubewerbung aller Schulleiter und deren Vertreter sorgen. Weiterhin sollen mittels eines entsprechenden Passus alle zwischen dem 1.November und dem 30.Juni eingestellten sogenannten „Modrow-Lehrer" aus MfS, Verwaltung und Parteiapparat den Dienst quittieren. adn

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