: „Bayern-Stasi“ war rechtswidrig
■ Erfolg für junge Umweltschützer vor Gericht/ Nur Minister Lang steht noch hinter Schnüffelangriff
Regensburg (taz) — Das detaillierte Protokoll einer Spitzelaktion der bayerischen Polizei unter der Überschrift „Bayern-Stasi überwacht Naturschützer“ hatte vor knapp einem Jahr für Schlagzeilen gesorgt. Jetzt konnten die Bespitzelten, Mitglieder des Bund Naturschutz, einen Erfolg für sich verbuchen: In einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Regensburg mußte der Vertreter des Freistaats zugeben, „daß die polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der verdeckten Aufklärung in der Versammlung vom 14.2.1989 rechtswidrig waren“. Bespitzelt worden war damals die Gründungsversammlung einer Bürgerinitiative gegen den Autobahnbau in der Oberpfalz. Außerdem erklärte die Staatsregierung, daß alle gespeicherten Daten aus der Aktion vernichtet seien. Die Landesregierung muß die Kosten des Verfahrens tragen.
Nach wie vor ist aber unklar, wer hinter dieser Überwachungsaffäre stand. Vor Gericht behauptete die CSU-Regierung, daß der Leiter der Polizeidirektion Weiden in der Oberpfalz, Josef Wittmann, „aus eigenem Entschluß“ und „ohne Weisung höherer Polizeidienststellen“ gehandelt habe. Die dortige Polizeidirektion legte einen ganzen Aktenordner über die Autobahngegner mit der Aufschrift „A 6“ an. Darin befand sich auch das brisante Überwachungsprotokoll, das dem Bund Naturschutz zugespielt worden war.
Während sich einige Zeit nach Bekanntwerden des Papiers unter dem Druck der öffentlichen Meinung Innenminister Stoiber und sein Staatssekretär Beckstein (beide CSU) von der Aktion distanzierten, hat sich der Oberpfälzer Wirtschaftsminister August Lang (CSU) bis heute nicht zu einer Verurteilung des Skandals durchringen können. „Ich stehe eindeutig zu den von der Polizei für richtig gehaltenen Maßnahmen.“ Luitgard Koch
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