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Rechtsstreit um Volksentscheid

■ BI „Das bessere Müllkonzept“ beanstandet Verfahrensfehler/ Rechtsunsicherheit kritisiert

München (taz) — Der Countdown für den bayerischen Volksentscheid in Sachen Müllpolitik läuft. In knapp zwei Wochen müssen die BürgerInnen entscheiden, ob sie für das Konzept der bayernweiten Bürgeraktion „Das bessere Müllkonzept“ stimmen oder dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung den Vorzug geben wollen. Wie schon beim Volksbegehren im Sommer schoß auch diesmal die Staatsregierung quer und die Bürgeraktion mußte die Gerichte beschäftigen. Ein Eilantrag der BI wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bereits abgelehnt. Die Bürgeraktion hatte dagegen geklagt, daß die Staatsregierung sich weigerte, auf den Stimmzetteln den „Markennamen“ der Aktion, nämlich „Das bessere Müllkonzept“ abzudrucken. Außerdem beschwerte sie sich über die Einseitigkeit einer Postwurfsendung der Regierung.

„Die Sachentscheidung ist offen geblieben“, kommentierte das Vorstandsmitglied der BI, Franz Tschacha, gestern vor der Presse die Gerichtsentscheidung. Nach Ansicht der BI hat das Gericht die Anträge nicht als unbegründet zurückgewiesen, sondern sich darauf zurückgezogen, daß nach den Vorschriften des Landeswahlgesetzes erst der Landtag die durchgeführte Wahl überprüfen muß. Danach sei eine Wahlanfechtung möglich. Die Rechtslage ist hier jedoch nach Auskunft des Rechtsberaters der Bürgeraktion, Tillo Guber, nicht eindeutig. Denn bei den Ausführungsbestimmungen zu Volksbegehren und Volksentscheid hapert es. „Allein deshalb starrt die halbe Bundesrepublik auf uns“, scherzte die engagierte BI-Frau Brigitte Parzich. Um hier „mehr Rechtssicherheit“ zu bekommen und „etwas Positives für die Demokratie zu tun“, will die BI auf alle Fälle nach der Wahl nochmals vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. Egal wie das Ergebnis aussieht.

Der nächste Gerichtsstreit hat jedoch bereits begonnen. Vor dem Münchner Verwaltungsgericht klagt der BI-Anwalt Jochen Hofmann gegen den Freistaat wegen „Verletzung der Neutralitätsgebote“. Mit Rückendeckung der Bayerischen Staatsregierung wettern nämlich viele bayerische Bürgermeister in ihren Amtsblättern gegen „Das bessere Müllkonzept“ der BI und fordern ihre Gemeindemitglieder auf, für den Landtagsentwurf zu stimmen. Die Regierung kann daran plötzlich nichts mehr anstößiges finden. Zu WAA-Zeiten dagegen versuchte das Innenministerium den Schwandorfer Landrat, Hans Schuierer mit einem Disziplinarverfahren einzuschüchtern, weil er sich gegen das „WAAhnsinnsprojekt“ aussprach.

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