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Neues Gesetz zu Stasi-Akten

Schwerin (dpa) — Bessere Möglichkeiten zur Akteneinsicht sollen von der Stasi überwachte Bürger erhalten. Das hat der Sonderbeauftragte für den Umgang mit den Stasi-Akten, Joachim Gauck, gestern erklärt. Mit einem neuen Gesetz „sollten wir herangehen können an das Thema Verquickung der SED-Herrschaft mit der Stasi-Arbeit“, sagte Gauck. Gegenwärtig könnten nur Auskünfte bei Überprüfungen zu Einstellungen in den öffentlichen Dienst und bei Parlamentariern sowie zur Rehabilitierung oder Strafverfolgung gegeben werden. Gauck erwartet, „daß sich auch die Nutzungsmöglichkeit für den von der Stasi überwachten normalen Bürger erweitert“. Gauck bestätigte, daß die Verletzung von Datenschutzinteressen Dritter „natürlich ausgeschlossen“ werden soll.

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