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Müll-BI bekommt recht

■ Bürgermeister dürfen Volksentscheid nicht beeinflussen

München (taz) — In den letzten Wochen vor dem spektakulären Volksentscheid zur Müllpolitik wird im Freistaat nochmals heftig gestritten. Vor allem die Bürgeraktion „Das bessere Müllkonzept“ muß sich gegen zahlreiche Behinderungen wehren. Einen Sieg errang die BI jetzt vor dem Regensburger Verwaltungsgericht. Ganz klar untersagten die Richter nämlich der oberpfälzischen Gemeinde Berching, irgendwelche Empfehlungen auszusprechen, welchen Gesetzentwurf zur Abfallentsorgung die Bürger unterstützen sollen.

In einem Amtsblatt hatte der Berchinger Bürgermeister eindeutig den Gesetzentwurf des Landtags befürwortet und das Konzept der BI als „mangelhaft“ bezeichnet. Das Verwaltungsgericht Regensburg sah darin einen „unzulässigen Eingriff in die Meinungsbildung vor dem Volksentscheid“.

Berching ist jedoch kein Einzelfall. Auch in fränkischen Gemeinden werben Bürgermeister für das Landtagsgesetz der CSU. Das zuständige Verwaltungsgericht Würzburg ließ den Rechtsvertreter der Bürgeraktion jedoch abblitzen. Grund: Verwaltungsgerichte seien in solchen Fällen nicht zuständig, erklärten die Richter. Gegen diese Entscheidung klagt Rechtsanwalt Tillo Guber jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Denn, so der Rechtsanwalt, „sämtliche bisher bekannten Entscheidungen gehen in Fällen unzulässiger Öffentlichkeitsarbeit vor Wahlen von der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte aus“.

Guber hat außerdem schon vor jedem Verwaltungsgericht der sieben bayerischen Regierungsbezirke Klage erhoben, da solche „Neutralitätsverletzungen“ bayernweit laufen.

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