: Demo-Knigge für Lehrer
■ SchülerInnen-Einschluß verboten
Die Niedersächsischen Bezirksregierungen haben einen Knigge zum Umgang mit SchülerInnen- Aktionen zum Golfkrieg erlassen. Darin heißt es unter anderem: „Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrerinnen und Lehrern an den bisherigen spontanen Demonstrationen sind angesichts der außergewöhnlichen Situation verständlich. Die mit der Teilnahme verbundene Schul- bzw. Dienstpflichtverletzung wird daher hingenommen. Ahndungen kommen nicht in Betracht.“
Es sei jedoch „verfehlt und unzulässig“, wenn Lehrkräfte ankündigten, an einer Demonstration während der Unterrichtszeit teilzunehmen und den SchülerInnen freistellten, sich anzuschließen oder nach Hause zu gehen. Die SchülerInnen hätten generell Anspruch auf Unterricht, und auch der weitere Verlauf der kriegerischen Auseinandersetzung dürfe nicht dazu führen, „daß das schulische Leben im Lande Schaden nimmt“. Ein „Einschließen“ von SchülerInnen um sicherzustellen, daß niemand unbefugt die Schule verläßt, „würde allerdings im allgemeinen gegen das Übermaßverbot verstoßen“.
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