Generalbundesanwalt will mit RAF-Prozessen „abwarten“

Hamburg (dpa) — Die Karlsruher Bundesanwaltschaft erwägt, die RAF-Aussteiger aus der DDR vorerst nicht anzuklagen. Dies erklärte Generalbundesanwalt Alexander von Stahl in einem Interview in der neuesten Ausgabe des 'Spiegel‘. Anlaß ist laut von Stahl das Urteil gegen Werner Lotze, der Ende Januar vom Bayerischen Obersten Landesgericht wegen vollendeten und versuchten Mordes und räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden war. Die Münchener Richter haben bei ihrem Spruch, der drei Jahre über dem Antrag der Bundesanwaltschaft lag, nach den Worten von Stahls die erstmals angewandte Kronzeugenregelung „zu kurz ausgelegt“. Deshalb hat die Bundesanwaltschaft zugunsten des Angeklagten Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Vor dem Urteil der Karlsruher Bundesrichter wird es womöglich — mit Ausnahme des Prozesses gegen Susanne Albrecht, die bereits angeklagt ist — kein RAF-Verfahren mehr geben. Stahl: „Bei den anderen Verfahren überlegen wir noch, ob wir mit der Anklage zuwarten können.“