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Arbeitsverweigerung möglich

■ Arbeitsgericht gibt Frau recht, die nicht zu Irak-Exporten ihrer Firma beitragen wollte

Frankfurt/Berlin (taz) — ArbeitnehmerInnen dürfen aus Gewissensgründen Arbeiten verweigern, die im Zusammenhang mit militärischer Nutzung stehen. Dies entschied jetzt das Kölner Arbeitsgericht.

Eine Frau, die sich im Jahre 1989 weigerte, Aufträge für den Irak zu bearbeiten, war vor Gericht gegangen, weil sie für ihr Verhalten von der Geschäftsleitung abgemahnt worden war. Die Richter entschieden gestern, daß diese Abmahnung unrechtmäßig gewesen sei. Unter anderem sei es auch wegen ihrer jüdischen Abstammung für die Frau unzumutbar, die für militärische Nutzung geeigneten Lieferungen abzuwickeln.

Die Frau hatte sich darauf berufen, daß die gleichen Stahlrohlinge, die die Firma in den Irak liefere, bei früheren Lieferungen nach Israel dort zu militärischen Zwecken genutzt worden seien. Die Klägerin war in der Firma jahrelang Sachbearbeiterin für Lieferungen nach Israel gewesen.

Die IG Metall wertet das Urteil als „ermutigend und wegweisend für die Selbstbestimmung am Arbeitsplatz“. Es könne vor allem die Bereitschaft der ArbeitnehmerInnen gegen Wettrüsten und Rüstungsexporte stärken.

Die Entscheidung stehe im Einklang mit einem im letzten Jahr ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Damals gab das Gericht den Beschäftigten eines pharmazeutischen Betriebes recht. Sie hatten sich geweigert, an einem Medikament mitzuarbeiten, das im Fall eines Atombombenabwurfs menschliches Leben kurzfristig verlängern helfe. (AZ: 16 Ca 650/89) ci

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