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In Berlin 28 Verfahren wg. Paragraph 218

Berlin. Der Innensenat mauert: Wieviele Frauen tatsächlich in Berliner Polizeicomputern wegen eines Verstoßes gegen den Paragraph 218 gespeichert sind — darüber wollte ein Sprecher des Hauses auch gestern noch keine Auskunft geben, obwohl die Berliner Abendschau bereits am Dienstag berichtete, in Berlin seien 28 Frauen von der polizeilichen Sammelwut betroffen. Der Berliner Polizeisprecher Thomas Wurl wollte lediglich bestätigen, daß seit 1980 28 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Abtreibungsparagraphen eingeleitet wurden. Die Ermittlungsverfahren und damit die Speicherungen können Frauen, die abgetrieben haben aber auch Ärztinnen und Ärzte betreffen oder Personen, gegen die wegen »Beihilfe« ermittelt wurde. Auch die Berliner Datenschutzbeauftragte hat noch keine Rückmeldung. Sprecherin Claudia Schmid erklärte, sie halte eine Speicherung der Daten der Frauen nicht für »verhältnismäßig«: »Verstöße gegen den Paragraph 218 lassen sich nicht mit anderen Straftaten vergleichen.«

Bereits Mitte Januar wurde bekannt, daß nicht nur in Bayern und Baden-Württemberg, sondern auch in Berlin die Daten von Frauen im polizeilichen »Informationssystem für Verbrechenskämpfung« (ISVB) gespeichert wurden. Daten über polizeiliche Ermittlungen dürfen bis zu zehn, in »geringen Fällen« bis zu fünf Jahren aufbewahrt werden. Der Innensenat hatte aber seinerzeit betont, es habe in Berlin nur ein bis zwei Ermittlungsverfahren pro Jahr gegeben. lu

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