: Spargroschen Autounfall
■ Reparaturen lassen sich von der Steuer absetzen
Wer mit seinem Auto auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall verursacht, kann die Reparatur von der Steuer absetzen, auch wenn das Vehikel nicht vollkaskoversichert ist. Wegen der vielen Unfälle auf schnee-und eisglatten Straßen weist der Bund der Steuerzahler Niedersachsen/Bremen auf diese Möglichkeit hin. Die Reparatur kann in der Sparte Werbungskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich beziehungsweise der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Falls die Beule allerdings nicht repariert wurde, kann man auch die dadurch entstandene Wertminderung von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für freiwillig aus eigener Tasche bezahlte Rechnungen, die den Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung nicht belasten sollen. taz
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