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Schlappe für IGM-Vorstand Gericht gibt Opel-Rebellen recht

Bochum (taz) — Der Ausschluß und das begrenzte Funktionsverbot — und damit der Verlust des aktiven und passiven Wahlrechtes — für etwa 40 Metallgewerkschafter bei Opel in Bochum ist „rechtsunwirksam“. Das hat das Frankfurter Landgericht im Rahmen einer „einstweiligen Verfügung“ am Donnerstag entschieden. Mit dem Beschluß will das Gericht sicherstellen, daß alle gemaßregelten IG-Metall-Mitglieder bei Opel bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Gewerkschaftsstatus an der gerade anlaufenden Vertrauensleutewahl teilnehmen können. Wie berichtet, hat der Hauptvorstand der IG Metall gegen 68 Mitglieder, die bei der letzten Betriebsratswahl auf der unabhängigen Liste der „Metaller bei Opel“ kandidiert hatten, eine Vielzahl von Sanktionsmaßnahmen getroffen. Sechs der Betroffenen sollen nach dem Willen des IGM-Vorstandes ausgeschlossen werden, 35 weitere wurden mit langjährigem Funktionsverbot belegt, und der Rest kam mit einer Rüge davon. Das Verfahren ist gewerkschaftsintern noch nicht endgültig abgeschlossen, denn alle gemaßregelten Kollegen — die im Arbeiterbereich bei Opel mehr Stimmen erzielten als die offizielle IGM- Liste — haben Beschwerde eingelegt. Zu der jetzt stattfindenden Vertrauensleutewahl wollte die örtliche IG Metall die „Rebellen“ gleichwohl nicht zulassen. Diese Ausgrenzung hat das Gericht jetzt gestoppt. In dem Beschluß heißt es ferner, daß das Ausschlußverfahren „nicht im Einklang“ mit der IGM-Satzung durchgeführt worden sei. J.S.

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