: Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter
Dortmund (ap) — Wegen sexuellen Mißbrauchs von 37 Mädchen hat das Dortmunder Landgericht am Montag einen 39jährigen Wittener Schlosser zu neun Jahren Haft verurteilt. Außerdem ordnete es die anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten an. Nach dreimonatiger Verhandlung sah es die Jugendschutzkammer des Gerichts als erwiesen an, daß der als „falscher Polizist“ bekanntgewordene Mann zwischen 1984 und 1989 im Ruhrgebiet, im Münster- und im Sauerland in 36 Fällen insgesamt 37 Mädchen im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren mißbraucht und dabei zum Teil schwer verletzt hatte. Der Mann hatte sich nach eigenem Eingeständnis seinen Opfern gegenüber als Polizist ausgegeben und den Kindern mit Anzeigen gedroht, weil sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hätten. Er stellte sie vor die Alternative: „Willst du spielen oder lieber eine Anzeige bekommen.“ Dann führte er die Kinder auf abgelegene Zechengelände, in Waldstücke oder auf Baustellen und mißbrauchte sie dort. Die Staatsanwaltschaft hatte für Spieß eine zehnjährige Haftstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Verteidiger Prätzel hatte lediglich um eine angemessene Strafe gebeten. Er kündigte für den Fall der Anordnung der Sicherheitsverwahrung an, Revision gegen das Urteil einzulegen.
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