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Verpflichtung zur Qualifikation

■ Rita Süssmuth fordert die Frauen in der ehemaligen DDR auf, sich offensiv zu qualifizieren, um nicht hinter ihren Möglichkeiten zurückzubleiben

Rita Süssmuth weiß, was für Frauen in der ehemaligen DDR gut ist: „Training on the job“ — sprich: Die neuen Mitbürgerinnen müssen sich in ihren Berufen zusätzlich qualifizieren. Das forderte die Vorsitzende der Frauen-Union am Mittwoch vor JournalistInnen in Bonn. Schon am Dienstag hatte sie gemeinsam mit ihren Kolleginnen aus den fünf neuen Ländern über die aktuelle Situation der Frauen in Ostdeutschland debattiert.

Devise: „Training on the job“

Hinter der neuen Zauberformel verbirgt sich nicht viel mehr als dies: Vor allem Frauen im öffentlichen Dienst sollen sich an ihren Arbeitsplätzen weiterbilden. Für Kurzarbeitende soll, so Süssmuth, „eine Verpflichtung zur Qualifikation“ eingeführt werden. Erwarteter praktischer Nutzen der geplanten Maßnahmen: Die Frauen bleiben nicht hinter ihren beruflichen Möglichkeiten zurück.

Beratungspflicht gesetzlich regeln

Ferner widersprach Rita Süssmuth deutlich ihrem Parteifreund Paul Hoffacker, der in Sachen Paragraph 218 eine öffentliche Kommission für abtreibungswillige Frauen gefordert hat. „Menschenleben müssen mit und nicht gegen die Frauen gerettet werden“, so Süssmuth, „und dies geht nicht mit entwürdigenden Fragen.“ Rita Süssmuth forderte erneut, die Beratungspflicht gesetzlich zu regeln. Anders als der Koalitionspartner FDP will die Vorsitzende der CDU-Frauenorganisation festhalten, daß es sich bei den betroffenen Frauen um solche handelt, die sich „unter besonderen Bedingungen in einer Notlage befinden“, „in einem ethischen Dilemma stecken“.

Innerhalb der Regierungskoalition in Bonn müsse man schnellstens miteinander reden, so Süssmuth, nicht nur die Frauen, sondern auch die Spitzen der Partei. Und schließlich solle dieses Gesetz außerhalb des Strafgesetzbuches liegen. Meike Eilers

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