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Dreieinviertel Jahre Haft für Hotelbrandstifter

Berlin. Im Prozeß um eine der größten Brandkatastrophen der Nachkriegszeit in Berlin hat das Landgericht gestern einen 46jährigen Hilfsarbeiter zu drei Jahren und drei Monaten Haft wegen fahrlässiger Brandstiftung im Vollrausch verurteilt. Bei dem Feuer in einem Hotel und Wohnkomplex am Ku'damm waren Ende 1989 acht Menschen gestorben und viele weitere teilweise schwer verletzt worden. Der Angeklagte habe als chronischer Alkoholiker die Katastrophe im Zustand verminderter Schuldfähigkeit durch eine brennende Zigarette verursacht. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft beantragt und sich überzeugt gezeigt, daß der Mann die Lebensgefahr für die Hotelbewohner erkannt habe.

Die Richter gingen jedoch davon aus, daß der Volltrunkene das Feuer fahrlässig verursacht hatte. Es sei auch nicht auszuschließen, daß der Hilfsarbeiter nach einem ergebnislosen Löschversuch den Brand in seiner Stammkneipe meldete. Dort soll er mit rußgeschwärztem Gesicht und Tränen in den Augen gesagt haben: »Es brennt im Hotel.« Ihm sei aber keine Aufmerksamkeit geschenkt worden, weil ihm die anderen Lokalgäste nicht glaubten.

Die genaue Brandursache konnte in dem Prozeß nicht geklärt werden. Das Gericht stellte aber fest, daß durch das Rauchen des Angeklagten irgendein Gegenstand in Brand geraten sei. Eine beabsichtigte Brandlegung durch den Angeklagten oder weitere Personen schloß die Kammer aus. Auch später analysierte Reste von Chemikalien oder ein leerer Benzinkanister seien nicht Ursache des Brandes gewesen. Mit dieser Argumentation hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert. dpa

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